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Antrag auf Mitgliedschaft Stechpaddler e.V.

Um Aufnahme in den Verein kann sich jede Person bewerben, die den Kanusport im Canadier ausübt, ausüben oder fördern will. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Mitglied des Vereins werden.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragspflichtig. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung und der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages beginnt die Mitgliedschaft zum Datum des Aufnahmeantrages.
Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht, der Verein kann einen Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
 

PDF Antrag Mitgliedschaft

 

 

Pflichten der Mitglieder

  • Jedes Mitglied muss schwimmen können.
  • Bei der Sportausübung sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu beachten.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist laut Beitragsordnung zu zahlen.
  • Für minderjährige Mitglieder gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Jedes Mitglied verpflichtet, dem Verein eine ladungsfähige Anschrift sowie deren Änderungen stets unverzüglich schriftlich (Brief/ E-Mail) mitzuteilen.  Dies gilt ebenso für eine E-Mailadresse, da die Kommunikation im Verein (inklusive der Einladungen zur Mitgliederversammlung) per E-Mail erfolgt.
  • Die Mitglieder sollen in angemessenem Umfang bei Veranstaltungen des Vereins mitwirken.
  • Bei vorsätzlicher Zerstörung der Vereinsmittel wird voller Schadensersatz geltend gemacht.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind alle Gegenstände, die Eigentum des Vereins sind, zurückzugeben oder wertmäßig abzugelten.